Barrierefreiheitserklärung
Unser Engagement für digitale Barrierefreiheit
Wir sind bestrebt, unsere digitalen Angebote für alle Menschen zugänglich zu machen und setzen uns aktiv für die digitale Teilhabe von Menschen mit Behinderungen ein. Diese Erklärung informiert Sie darüber, wie unsere Dienstleistungen die geltenden Barrierefreiheitsanforderungen in der Schweiz, Deutschland und Österreich erfüllen.
Geltende rechtliche Grundlagen
Da wir unsere Dienstleistungen im gesamten DACH-Raum anbieten, orientieren wir uns an den folgenden rechtlichen Rahmenbedingungen:
Schweiz
- Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG), SR 151.3
- Behindertengleichstellungsverordnung (BehiV), SR 151.31
- eCH-0059 Accessibility Standard (Version 3.0)
- UNO-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), Artikel 9
Deutschland
- Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und die zugehörige Verordnung (in Kraft seit 28. Juni 2025)
- Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act)
Österreich
- Barrierefreiheitsgesetz (BaFG), BGBl. I Nr. 76/2023 (in Kraft seit 28. Juni 2025)
- Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act)
Internationale Standards
- Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Konformitätsstufe AA
- Europäische Norm EN 301 549 V3.2.1 (2021-03)
Definition von Barrierefreiheit
Dienstleistungen sind barrierefrei, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind.
Die vier Grundprinzipien barrierefreier digitaler Inhalte:
1. Wahrnehmbarkeit
Die Informationen und Komponenten der Nutzerschnittstelle müssen den Nutzern in einer Weise dargestellt werden, dass sie sie wahrnehmen können.
2. Bedienbarkeit
Der Nutzer muss die Komponenten der Nutzerschnittstelle und die Navigation handhaben können.
3. Verständlichkeit
Die Informationen und die Handhabung der Nutzerschnittstelle müssen verständlich sein.
4. Robustheit
Die Inhalte müssen robust genug sein, damit sie zuverlässig von einer Vielfalt von Benutzeragenten, einschließlich assistiver Technologien, interpretiert werden können.
Anforderungen an barrierefreie Dienstleistungen
Um Barrierefreiheit zu gewährleisten, müssen folgende Anforderungen erfüllt werden:
Bereitstellung von Informationen
- Mehrere sensorische Kanäle: Informationen werden über mehr als einen sensorischen Kanal bereitgestellt (z.B. visuell und akustisch)
- Auffindbarkeit: Informationen sind für Verbraucher leicht auffindbar
- Verständlichkeit: Inhalte werden in verständlicher Weise dargestellt
- Wahrnehmbarkeit: Informationen werden so dargestellt, dass Nutzer sie wahrnehmen können
- Alternative Formate: Inhalte werden in Textformaten bereitgestellt, die sich zur Generierung alternativer assistiver Formate eignen
- Lesbarkeit: Inhalte werden in angemessener Schriftgröße und -form mit ausreichendem Kontrast sowie ausreichenden Abständen dargestellt
- Alternativtexte: Für nicht-textliche Inhalte werden alternative Darstellungen angeboten
Digitale Angebote (Webseiten und Apps)
Digitale Informationen und Dienste werden auf konsistente und angemessene Weise bereitgestellt, indem sie:
- wahrnehmbar gestaltet werden
- bedienbar gestaltet werden
- verständlich gestaltet werden
- robust gestaltet werden
Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr
Bei E-Commerce-Angeboten müssen zusätzlich:
- Informationen zur Barrierefreiheit der angebotenen Produkte und Dienstleistungen bereitgestellt werden
- Identifizierungs-, Authentifizierungs-, Sicherheits- und Zahlungsfunktionen barrierefrei gestaltet sein
- Elektronische Signaturen und Zahlungsdienste barrierefrei nutzbar sein
Unterstützungsdienste
Sofern vorhanden, stellen Unterstützungsdienste (Help-Desk, Call-Center, technische Unterstützung, Schulungsdienste) Informationen über die Barrierefreiheit mit barrierefreien Kommunikationsmitteln bereit.
Funktionale Leistungskriterien
Unsere Dienstleistungen erfüllen folgende funktionale Anforderungen:
Visuelle Bedienung
- Mindestens eine Bedienungsform ermöglicht die Nutzung bei fehlendem Sehvermögen
- Mindestens eine Bedienungsform ermöglicht die Nutzung bei eingeschränktem Sehvermögen
- Mindestens eine Bedienungsform erfordert keine Farbunterscheidung
Auditive Bedienung
- Mindestens eine Bedienungsform erfordert kein Hörvermögen
- Mindestens eine Bedienungsform mit erweiterten Audiofunktionen ermöglicht die Nutzung bei eingeschränktem Hörvermögen
Stimmliche Eingabe
- Sofern stimmliche Eingabe erforderlich ist, existiert mindestens eine alternative Bedienungsform ohne stimmliche Eingabe
Manuelle Bedienung
- Mindestens eine Bedienungsform ermöglicht die Nutzung ohne feinmotorische Steuerung, Handmuskelkraft oder gleichzeitige Bedienung mehrerer Elemente
- Bedienelemente befinden sich in der Reichweite aller Nutzer
- Die Bedienung ist bei eingeschränkter Reichweite und Kraft möglich
Weitere Anforderungen
- Fotosensitive Anfälle auslösende Bedienungsformen werden vermieden
- Funktionen erleichtern die Nutzung bei kognitiven Einschränkungen
- Die Privatsphäre der Nutzer wird bei Verwendung von Barrierefreiheitsfunktionen gewahrt
Allgemeine Verbraucherinformationen
Allgemeine Informationen zu unseren Produkten und Dienstleistungen finden Sie hier:
- Impressum: https://www.praxisott.ch/impressum/
Informationen zu unserer Dienstleistung
Beschreibung der Dienstleistung
Auf der Webseite können sich Patientinnen und Patienten über das Leistungsangebot informieren.
Durchführung der Dienstleistung
Per Kontaktformular kann die Praxis kontaktiert werden.
Umgesetzte Maßnahmen zur Barrierefreiheit
Um den Anforderungen an die Barrierefreiheit gerecht zu werden, orientieren wir uns an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Konformitätsstufe AA sowie am europäischen Standard EN 301 549 und dem Schweizer Standard eCH-0059.
Weitere Informationen zu den Web Content Accessibility Guidelines finden Sie unter:
- https://www.w3.org/WAI/standards-guidelines/wcag/ (Englisch)
- https://outline-rocks.github.io/wcag/translations/WCAG21-de/ (Deutsch)
- https://www.ech.ch/de/ech/ech-0059/3.0 (Schweizer Standard)
Konkret umgesetzte WCAG 2.1 Kriterien:
Wahrnehmbar
Nicht-Text-Inhalt (1.1.1)
Alle Nicht-Text-Inhalte haben eine Textalternative, die den gleichen Zweck erfüllt, außer in bestimmten Ausnahmefällen.
Info und Beziehungen (1.3.1)
Informationen, Struktur und Beziehungen sind programmatisch bestimmbar oder in Textform verfügbar.
Bedeutungstragende Reihenfolge (1.3.2)
Die korrekte Reihenfolge von Inhalten ist programmatisch bestimmbar.
Sensorische Eigenschaften (1.3.3)
Anweisungen zur Bedienung stützen sich nicht ausschließlich auf sensorische Eigenschaften wie Form, Farbe, Größe oder Position.
Bildschirmausrichtung (1.3.4)
Inhalte sind sowohl im Hoch- als auch im Querformat zugänglich.
Bestimmung des Eingabezwecks (1.3.5)
Der Zweck jedes Eingabefeldes ist programmatisch bestimmbar.
Benutzung von Farbe (1.4.1)
Farbe wird nicht als einziges Mittel zur Informationsvermittlung verwendet.
Kontrast (Minimum) (1.4.3)
Text und Bilder von Text weisen ein Kontrastverhältnis von mindestens 4,5:1 auf.
Textgröße ändern (1.4.4)
Text kann bis zu 200 % vergrößert werden, ohne dass Inhalte verloren gehen.
Bilder eines Textes (1.4.5 & 1.4.9)
Wenn möglich, wird Text statt Bilder verwendet.
Umfluss / Reflow (1.4.10)
Inhalte werden so angezeigt, dass kein horizontales Scrollen erforderlich ist.
Nicht-Text-Kontrast (1.4.11)
Bedienelemente und grafische Objekte weisen einen ausreichenden Kontrast auf.
Textabstand (1.4.12)
Textabstände sind anpassbar, ohne dass Inhalte verloren gehen.
Inhalt bei Überfahren mit dem Zeiger oder Tastaturfokus (1.4.13)
Inhalte, die durch Hover oder Fokus angezeigt werden, sind zugänglich.
Bedienbar
Tastatur (2.1.1 & 2.1.3)
Alle Funktionen sind über eine Tastatur bedienbar, ohne dass eine bestimmte Zeiteinteilung erforderlich ist.
Keine Tastaturfalle (2.1.2)
Der Tastaturfokus ist nicht in einem Element „gefangen».
Keine Zeiteinteilung (2.2.1)
Es gibt keine Zeiteinteilung, es sei denn, diese ist für die Funktionalität unentbehrlich.
Grenzwert von dreimaligem Blitzen oder weniger (2.3.1 & 2.3.2)
Inhalte blitzen nicht mehr als dreimal pro Sekunde.
Blöcke umgehen (2.4.1)
Ein Mechanismus zum Überspringen wiederholter Inhaltsblöcke ist vorhanden.
Seite mit Titel versehen (2.4.2)
Jede Webseite hat einen beschreibenden Titel.
Fokus-Reihenfolge (2.4.3)
Die Reihenfolge des Tastaturfokus ist logisch und vorhersehbar.
Linkzweck (im Kontext) (2.4.4)
Der Zweck jedes Links ist durch den Text des Links oder seinen Kontext ersichtlich.
Verschiedene Methoden (2.4.5)
Es gibt mehrere Methoden, eine Seite innerhalb eines Satzes von Webseiten zu finden.
Überschriften und Beschriftungen (2.4.6)
Überschriften und Labels beschreiben den Inhalt oder Zweck der jeweiligen Komponente.
Fokus sichtbar (2.4.7)
Der Tastaturfokus ist immer sichtbar.
Position (2.4.8)
Benutzer erkennen den aktuellen Standort innerhalb eines Satzes von Seiten.
Linkzweck (reiner Link) (2.4.9)
Der Zweck jedes Links ist durch den Text des Links alleine verständlich.
Abschnittsüberschriften (2.4.10)
Abschnittsüberschriften gliedern den Inhalt.
Zeigergesten (2.5.1)
Funktionen, die Mehrpunkt- oder pfadbasierte Gesten verwenden, sind auch durch eine einfache Geste bedienbar.
Zeigeraufhebung (2.5.2)
Funktionen werden durch „Up-Events» (Loslassen) steuerbar.
Beschriftung im Namen (2.5.3)
Der Name eines Bedienelements enthält den Text der visuellen Beschriftung.
Zielgröße (2.5.5)
Bedienelemente haben eine Mindestgröße von 44×44 CSS-Pixeln.
Gleichzeitig verfügbare Eingabemechanismen (2.5.6)
Benutzer sind nicht auf eine einzige Eingabemethode beschränkt.
Verständlich
Ungewöhnliche Wörter (3.1.3)
Ungewöhnliche Wörter werden erklärt.
Abkürzungen (3.1.4)
Abkürzungen werden erklärt.
Leseniveau (3.1.5)
Inhalte sind auf einem verständlichen Niveau formuliert.
Bei Fokus (3.2.1)
Elemente ändern sich nicht unvorhersehbar, wenn sie den Fokus erhalten.
Bei Eingabe (3.2.2)
Elemente ändern sich nicht unvorhersehbar, wenn Eingaben gemacht werden.
Konsistente Navigation (3.2.3)
Navigationsmechanismen sind auf allen Seiten konsistent.
Konsistente Erkennung (3.2.4)
Komponenten mit derselben Funktion sind konsistent gestaltet.
Änderung auf Anfrage (3.2.5)
Änderungen an Inhalten erfolgen nur auf Benutzeranfrage.
Fehlererkennung (3.3.1)
Eingabefehler werden erkannt und angezeigt.
Beschriftungen oder Anweisungen (3.3.2)
Formulareingaben sind mit Labels oder Anweisungen versehen.
Fehlerempfehlung (3.3.3)
Bei erkannten Fehlern werden Korrekturvorschläge angeboten.
Fehlervermeidung (alle) (3.3.4 & 3.3.6)
Benutzer sind durch Prävention, Bestätigung und Rückgängig-Machung vor Fehlern geschützt.
Robust
Syntaxanalyse (4.1.1)
Inhalte sind fehlerfrei und valide codiert.
Statusmeldungen (4.1.3)
Statusmeldungen sind für Benutzer mit Assistenztechnologien ohne Fokusänderung zugänglich.
Beschwerdestellen und Durchsetzungsverfahren
Falls Sie mit unserer Antwort nicht zufrieden sind oder keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die zuständigen Aufsichtsbehörden wenden:
Für Patientinnen und Patienten in Deutschland:
Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF)
c/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt
Postfach 39 11 55
39135 Magdeburg
Deutschland
Telefon: +49 391 567 6970
E-Mail: MLBF@ms.sachsen-anhalt.de
Für Patientinnen und Patienten in Österreich:
Sozialministeriumservice
Landesstelle Oberösterreich
Marktüberwachung nach dem Barrierefreiheitsgesetz
E-Mail: bafg@sozialministeriumservice.gv.at
Website: https://www.sozialministeriumservice.gv.at
Die Marktüberwachungsbehörde prüft Hinweise und informiert Sie innerhalb von acht Wochen schriftlich in einem barrierefreien Format darüber, ob ein Verfahren eingeleitet wird.
Für Patientinnen und Patienten in der Schweiz:
Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (EBGB)
Bundeshaus Ost
3003 Bern
Schweiz
Telefon: +41 58 462 86 26
E-Mail: ebgb@gs-edi.admin.ch
Website: https://www.edi.admin.ch/ebgb
Stiftung «Zugang für alle»
(Fachstelle für digitale Barrierefreiheit)
Website: https://access-for-all.ch
E-Mail: info@access-for-all.ch
Hinweis: In der Schweiz besteht für private Unternehmen derzeit noch keine gesetzliche Pflicht zur digitalen Barrierefreiheit. Ab dem voraussichtlich 1. Januar 2027 wird die Teilrevision des BehiG in Kraft treten, die auch private Dienstleister verpflichten wird.
Schlichtungsstelle und rechtliche Schritte
Deutschland und Österreich
Bei Verstößen gegen die Barrierefreiheitsanforderungen können Verbraucher rechtliche Schritte einleiten. Die zuständigen Marktüberwachungsbehörden können Maßnahmen anordnen und Verwaltungsstrafen verhängen.
Schweiz
Nach geltendem Schweizer Recht können Behindertenorganisationen gemäß BehiG Klage erheben, wenn eine Dienstleistung für Menschen mit Behinderungen nicht oder nur unter erschwerenden Bedingungen zugänglich ist.
Weitere Informationen
Für weitere Informationen zur digitalen Barrierefreiheit und den rechtlichen Grundlagen empfehlen wir folgende Ressourcen:
International:
- W3C Web Accessibility Initiative (WAI): https://www.w3.org/WAI/
- Web Content Accessibility Guidelines (WCAG): https://www.w3.org/WAI/standards-guidelines/wcag/
Schweiz:
- eCH-0059 Accessibility Standard: https://www.ech.ch/de/ech/ech-0059/
- Stiftung «Zugang für alle»: https://access-for-all.ch/
- EBGB: https://www.edi.admin.ch/ebgb
Deutschland:
- Überwachungsstelle des Bundes: https://www.bundesfachstelle-barrierefreiheit.de/
Österreich:
- Sozialministerium Barrierefreiheit: https://www.sozialministerium.gv.at/Themen/Soziales/Menschen-mit-Behinderungen/Barrierefreiheitsgesetz.html